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Allgemeine Geschäftsbedingungen


Anmeldung

Die Anmeldung für Kurse erfolgt schriftlich bei riesa efau mit dem Anmeldeformular oder unter www.riesa-efau.de. Die Anmeldung ist rechtsverbindlich.
Die Teilnehmer erkennen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Hausordnung an. Die Anmeldung ist nicht übertragbar.
Der Anspruch auf einen Teilnahmeplatz beginnt erst bei Bezahlung der Kursgebühr vor Kursbeginn. Die Vergabe der Teilnahmeplätze richtet sich nach der Reihenfolge des Eingangs der Kursgebühr. Wir verschicken keine Anmeldebestätigungen.

Zahlungsbedingungen

Die Kursgebühr ist bargeldlos (per Überweisung, mit Verrechnungsscheck oder per Lastschriftauftrag) oder bar während der Öffnungszeiten des Servicebüros zu begleichen. Bei Überweisungen bitten wir bei Verwendungszweck um Namen und Kurstitel.
Bei ganzjährigen Kursen, Offenen Werkstattabenden oder Werkstattnutzungen ist bar im Servicebüro anhand der Abrechnung des Kursleiters zu zahlen, in Ausnahmefällen kann eine monatliche Rechnung (Gebühr 1 Euro) nach Anwesenheit des Kursteilnehmers gestellt werden.
Übersteigt die Kursgebühr 80 Euro, kann nach vorheriger Absprache eine Zahlung in Raten vereinbart werden.
Können einzelne Veranstaltungen innerhalb des Kurses nicht besucht werden, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Kursgebühr. Die 10er Karte und Gutscheine sind bis zu einer Preisanpassung, mindestens aber ein Jahr gültig. Danach wird ihr Wert anteilig verrechnet.

Gebührenermäßigung

Für eine Ermäßigung ist eine Ermäßigungsberechtigung im Servicebüro vorzulegen. Bei Überweisung der Kursgebühr den Überweisungsträger bitte am ersten Kurstag mitbringen oder der schriftlichen Anmeldung eine Kopie beifügen. Für Arbeitslose, Empfänger von ALG II, Sozialhilfeempfänger, Schüler, Studenten, Auszubildende, Wehrdienst- oder Zivildienstleistende und Rentner gilt die angegebene ermäßigte Kursgebühr. In den Angeboten für Kinder, Jugendliche und Senioren gibt es nur einen Preis. Rückwirkend können keine Ermäßigungen vorgenommen werden. Die Kurskarte ist für das laufende Semester gültig. Mit der riesaKarte gibt es eine Ermäßigung von 50% auf den vollen Preis für Veranstaltungen und 25% bei Kursen/ Workshops für ein Jahr. Inhaber der personalisierten riesaFörderKarte erhalten freien Eintritt zu Veranstaltungen und 50% Ermäßigung bei Kursen und Workshops für ein Jahr.

Mindest-/Höchstteilnehmerzahl

Es gelten bestimmte Mindest- bzw. Höchsteilnehmerzahlen.

Rücktritt durch riesa efau

riesa efau kann bei mangelnder Beteiligung, Ausfall eines Kursleiters oder aus Gründen höherer Gewalt einen Kurs/ eine Veranstaltung streichen bzw. abbrechen. In diesen Fällen werden die bereits gezahlten Gebühren/ Eintrittsgelder in voller Höhe bzw. bei abgebrochenen Kursen anteilig erstattet. Bei Ausfall eines Kursleiters ist riesa efau berechtigt, einen gleichwertigen Ersatz zu stellen.

Rücktritt durch Teilnehmer/in

Ein Rücktritt vom Kurs ist riesa efau schriftlich mitzuteilen. Wir bitten um Verständnis, dass für kurzfristige Abmeldungen Stornogebühren einbehalten werden, sofern der Kurs nicht mit auf der Warteliste vermerkten Interessenten besetzt werden kann (drei Wochen vor dem Tag des Kursbeginns 25%, eine Woche vorher 50%). Für diesen Fall müssen wir eine Bearbeitungsgebühr von 10 Euro einbehalten. Hat ein Kurs bei Rücktritt bereits begonnen, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. (In Ausnahmefällen wie z. B. längere Krankheit, Umzug oder Versetzung können Ausnahmeregelungen getroffen werden). Verändern sich Tag, Zeit und Ort der Durchführung von Kursveranstaltungen, ist Rücktritt ohne Erhebung einer Bearbeitungsgebühr möglich. Der Rücktritt ist jedoch unverzüglich nach Bekanntwerden der Veränderung dem riesa efau schriftlich mitzuteilen.

Ausfall von einzelnen Kursveranstaltungen

Ausgefallene Kursveranstaltungen werden in der Regel nachgeholt. Ist dies nicht möglich, erfolgt auf Wunsch eine anteilige Erstattung der Kursgebühr.

Sonstige Erstattungen

Kosten für Material können nicht erstattet werden.

Verhalten im Haus

Wir erwarten, dass das Verhalten der Besucher die stattfindenden Kurse und Veranstaltungen unterstützt. Die Räume sind in einem ordentlichen Zustand zu verlassen. Die Haus- und Werkstattordnungen sind einzuhalten, der Nutzer hat eine Sorgfaltspflicht. Mängel oder Unzulänglichkeiten sind umgehend zu melden.

Unfallversicherung/Haftung

Die Besucher sind während des Aufenthaltes in unserem Haus nicht unfallversichert. Der Verein haftet nicht für abhanden gekommene Gegenstände aller Art. Auskünfte und Ausführungen der Kursleiter dienen ausschließlich der unmittelbaren Kursdurchführung, aus ihnen können keine Haftungsansprüche abgeleitet werden. Die Haftung des Vereins beschränkt sich auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Die Besucher sind verpflichtet, im Falle einer Störung oder eines Unglücksfalles alles ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung des Schadens oder einer Störung beizutragen.

Gültigkeit

Diese AGB sind mit Wirkung zum 1.8.2007 gültig, mündliche Nebenabsprachen bedürfen der schriftlichen Zustimmung der Geschäftsführung.
Die Wirksamkeit der AGB ist dabei in ihrer Gänze nicht berührt.